AGB
Gültige allgemeine Geschäftsbedingungen der RMNC GmbH für Immobilien Maklertätigkeiten mit Firmensitz Quellenring 25, 63619 Bad Orb
§ 1 Unsere Nachweis-oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Irrtum und Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten.
§ 2 Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objektexposés oder von uns erteilten Auskünfte zustande.
§ 3 Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposés etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung einer Maklerprovision von 5 % des Gesamtkaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer z.Zt.
in Höhe von 19%, insgesamt also 5,95 % mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verpflichtet. Bei einem Vermietungsgeschäft beträgt die Provision 2 Nettomonatsmieten zzgl. derzeit 19% Mehrwertsteuer, also insgesamt 2,38 Monatsmieten. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
§ 4 Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden..
§ 5 Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Ertrag nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
§ 6 Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht.
Die Erwerbs-bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
§ 7 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechnbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
§ 8 Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist (63619 Bad Orb)..
§ 10 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervor nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die das wirtschaftliche Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
